Mit dem Begriff Grundpflege sind die grundlegenden, gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Pflegeleistungen gemeint. Diese sind
Mobilität
(Wie selbstständig kann der Mensch sich fortbewegen und seine Körperhaltung ändern?)
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
(Wie findet sich der Mensch in seinem Alltag örtlich und zeitlich zurecht? Kann er für
sich selbst Entscheidungen treffen? Kann die Person Gespräche führen und Bedürfnisse
mitteilen?)
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
(Wie häufig benötigt der Mensch Hilfe aufgrund von psychischen Problemen, wie etwa
aggressives oder ängstliches Verhalten?)
Selbstversorgung
(Wie selbstständig kann sich der Mensch im Alltag selbst versorgen bei der Körperpflege,
beim Essen und Trinken?)
Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder
therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
(Welche Unterstützung wird benötigt beim Umgang mit der Krankheit und bei Behandlungen
- zum Beispiel bei Medikamentengabe, Verbandswechsel, Dialyse, Beatmung?)
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
(Wie selbstständig kann der Mensch noch den Tagesablauf planen oder Kontakte pflegen?)
Kostenträger der Leistungen sind die in der Regel Pflegekassen.