Der Bezug von Pflegegeld ist an eine weitere Bedingung geknüpft: Der Pflegebedürftige muss in regelmäßigen Abständen einen Beratungsbesuch durch Pflegeberater abrufen, und zwar bei
Diese Beratungsbesuche sollen laut Gesetzestext der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege dienen und eine regelmäßige Hilfestellung und pflegefachliche Unterstützung der Pflegepersonen sein. Für die Pflegepersonen kann es auch eine Chance sein, regelmäßig mit Außenstehenden die Versorgungssituation und die eigenen Fragen zu besprechen.
Eine Begleitung beim MDK – Termin ist auf Wunsch möglich.